UEFA: EM-Ausschluss auf Bewährung für Russland

Paris – Russland hat von der UEFA die Dunkelgelbe Karte bekommen und spielt bei der Fußball-EM in Frankreich nur noch auf Bewährung.

Wenn die Fans des kommenden WM-Gastgebers nochmals durch Gewaltakte wie beim Auftaktspiel im Stade Vélodrome in Marseille gegen England auffällig werden, wird das russische Team disqualifiziert. Das entschied die Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union in Paris. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro verhängt.

Der russische Fußball-Verband (RFU) könnte gegen das Urteil Berufung einlegen, will dies nach Aussage seines Vorsitzenden Witali Mutko aber nicht tun. «Wir werden der Entscheidung der UEFA folgen, es darf keine andere Haltung in der RFU geben», sagte Mutko in einer ersten Reaktion der Nachrichtenagentur Tass.

Die Androhung gilt nur für Ausschreitungen innerhalb des Stadions und nicht für Hooligan-Aktionen außerhalb der EM-Arenen. Dies sehen die Disziplinarregeln der UEFA so vor. Das Exekutivkomitee hatte allerdings bereits eine Warnung ausgesprochen, dass ein Turnierausschluss auf Grundlage der Verbandsstatuten auch droht, wenn es nochmals zur Ausschreitungen in Spielorten kommen sollte.

Die gleiche unmissverständliche Botschaft erhielt auch der englische Fußballverband, dessen Fans an den mehrtägigen Straßenschlachten in Marseille auch beteiligt gewesen waren. Einen Ausschluss hat es während einer Fußball-EM noch nie gegeben. England war 2000 wegen Ausschreitungen in Belgien ebenfalls mit einer Warnung belegt worden.

Russland spielt am Mittwoch (15.00 Uhr) in Lille gegen die Slowakei. England trifft 24 Stunden später im benachbarten Lens auf Wales, was die Sorge vor neuen Ausschreitungen geschürt hat. Das letzte russische Gruppenspiel gegen Wales findet am Montag in Toulouse statt. England spielt parallel in St. Etienne gegen die Slowakei.

Russische Anhänger hatten am Samstagabend englische Fans im Stadion kurz vor Ende des Spiels attackiert. Zudem wurden Feuerwerkskörper abgebrannt und rassistische Schmähungen gemacht. Die Ausschlussdrohung gilt aber nur für eine Wiederholung von gewalttätigen Ausschreitungen. Hooligans aus Russland hatten bereits bei der EM 2012 in Polen und der Ukraine randaliert. Der russische Verband war dafür mehrfach mit Geldstrafen belegt worden und gilt deshalb als Wiederholungstäter.